Förderung

Informieren Sie sich bitte über die einzelnen Förderschwerpunkte in der Förderrichtlinie und den jeweiligen Merkblättern. Die Merkblätter geben zu jedem Förderschwerpunkt detaillierte Informationen zu den zuwendungsfähigen Inhalten und den zu beachtenden Fördervoraussetzungen.

Die Einreichungsfristen der aktuellen Richtlinie (gültig bis zum 31. Dezember 2019) sind jeweils vom 01. Juli bis 30. September und vom 01. Januar bis 31. März.

Keiner Einreichungsfrist unterliegen Anträge für die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement (Erstvorhaben sowie Anschlussvorhaben), Anträge auf Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme sowie Anträge auf ein Energiesparmodell und ein Starterpaket. Diese können ganzjährig beantragt werden.